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Schadenprozess,  Gebäudeschäden

Versicherung ist kein Lotto - auch wenn manche Eigentümer das anders sehen

Autor

Simon Schindler VST

Veröffentlicht am

In die Jahre gekommenes Badezimmer mit Badewanne

Kategorie: Schadenprozess — Lesezeit: ca. 10 Min.

 

Versicherung ist kein Lotto - auch wenn manche Eigentümer das anders sehen

 

„Jetzt habe ich so lange eingezahlt, also muss die Versicherung doch..."

 

Jede Person im Schadenmanagement kennt diesen Satz. Er kommt irgendwann. In irgendeiner Variante. Fast immer.

Er klingt so, als würden manche Eigentümer glauben, dass Versicherungen einem das Geld zurückgeben müssten. Monat für Monat zahlen - wie bei einem Dauerlos und wenn dann "endlich" etwas passiert: Jackpot. Jetzt macht es sich bezahlt.

Das Denken ist menschlich nachvollziehbar, aber trotzdem falsch.

Und als Hausverwaltung stehst du mittendrin. Zwischen dem Eigentümer, der auf seinen Jackpot wartet, und dem Versicherer, der exakt das leistet was versichert ist und was vereinbart wurde und nicht mehr. Diesen Erwartungsunterschied aufzulösen ist keine Kür.

Es ist Teil des Jobs.

 

Was eine Gebäudeversicherung ist und was nicht

Eine Gebäudeversicherung ist kein Spartopf. Sie sammelt keine Prämien an, die irgendwann wieder ausgezahlt werden wie etwa bei einer Lebensversicherung. Sie ist ein Risikoträger für möglicherweise eintretende, vorher genau vereinbarte Schadensfälle. Die Prämie kauft Schutz, kein Guthaben und erst recht keine Chance auf eine Renovierung.

Was erstattet wird: die Wiederherstellung des Zustands unmittelbar vor dem Schadenereignis. Gleiche Art, gleiche Güte. Nicht besser, nicht moderner, nicht aufgewertet. Und schon gar nicht der Verschleiß der letzten Jahre - den trägt der Eigentümer selbst.

Wer zehn Jahre keine Schadensmeldung abgibt, hat kein Recht auf Rückerstattung. Wer im elften Jahr einen Schaden hat, bekommt exakt das ersetzt, was versichert ist. Nicht weil der Versicherer großzügig ist, sondern weil das der Vertrag hergibt. Und nur der Vertrag zählt.

Die Prämie ist kein Sparbeitrag. Sie ist der Preis für den finanziellen Schutz vor einem Risiko - unabhängig davon, ob dieses Risiko eintritt oder nicht. Wer das versteht, hat keine falschen Erwartungen. Wer es nicht versteht, könnte früher oder später enttäuscht sein.

 

Wie sich das Missverständnis in der Praxis zeigt

Das Lotterie-Denken taucht selten als großer Konflikt auf. Es zeigt sich in kleinen Sätzen, die eine falsche Grundannahme verraten:

„Das sieht mit dem Parkett jetzt aber nicht gut aus. die Versicherung muss doch jetzt den ganzen Boden zahlen."

„Die anderen Wände sind ja jetzt schon verwohnt. Den Farbunterschied will ich jetzt aber nicht. Sie müssen doch auch die anderen Wände übernehmen."

Beide Sätze klingen auf den ersten Blick nachvollziehbar. Auf den zweiten Blick zeigen sie dasselbe Muster: Der Eigentümer nutzt den Schaden als Hebel, um mehr zu bekommen als der Schaden verursacht hat. Der Wunsch nach Aufwertung ist verständlich - aber er ist nicht Aufgabe der Versicherung.

Der Versicherer erstattet den schadenbedingten Anteil. Was darüber hinausgeht, ist Sanierung auf eigene Rechnung. Das ist keine Frage der Kulanz - das ist Vertragsinhalt.

 

Ein Fall aus der Praxis

Zwei überlagernde Leitungswasserschäden in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses. Das Abflussrohr der Dusche bricht, Wasser verteilt sich in der Estrichdämmschicht. Dazu waren die Wartungsfugen der Dusche kaum noch vorhanden und Wasser dringt in eine rund sechs Zentimeter starke Schlackewand ein. Diese ist von beiden Seiten gefliest und wird als Duschabtrennung genutzt.

Der Trocknungstechniker ist eindeutig: Fliesen runter, sonst trocknet hier gar nichts. Wer schon mal an einer Schlackewand gearbeitet hat, weiß wie sie reagiert - durchnässt und dann Fliesen abnehmen, das verzeiht sie nicht. Die Wand muss rückgebaut werden. Weitere Wandfliesen weichen, um den Baukörper zu trocknen.

Das Bad steht nahezu ohne Fliesen da. Der Versicherer hat ein Angebot zur Wiederherstellung in gleicher Art und Güte bereits freigegeben. Dann kommt der Eigentümer mit einer Idee: „Ach, eigentlich könnte ich ja das Bad sanieren, wo jetzt schon fast alles raus ist."

Der Weg wäre eigentlich klar: Zeitwerterstattung annehmen, sanieren lassen, Belege einreichen, Neuwertspitze beim Versicherer abholen. Die schadenbedingten Kosten stehen fest und sind freigegeben. Alles on-top ist Sanierung - und die zahlt der Eigentümer selbst.

Aber der Eigentümer bewegt sich nicht. Er trifft keine Entscheidung. Er wartet. Er kann nicht verstehen, warum der Versicherer nicht mehr bezahlt - schließlich zahle er ja nicht wenig ein, und jetzt muss es sich endlich lohnen.

Das Bad ist eingeschränkt nutzbar. Der Schaden wird nicht kleiner. Und durch das Zögern bringt der Eigentümer schuldhaft Verzögerungen in die Regulierung - mit allen Konsequenzen, die das haben kann. Die Versicherung erstattet derweil weiterhin exakt das, was als schadenbedingt anerkannt und bereits freigegeben wurde. Egal wie lange er wartet.

 

Das Frustrationspotenzial in solchen Fällen ist enorm. Nicht weil der Versicherer versagt — sondern weil die Erwartung von Anfang an nicht zur Realität gepasst hat.

 

Schuldhaft verzögerte Regulierung und was das bedeutet

Ein Punkt, der im Alltag oft untergeht: Wer als Eigentümer die Regulierung unnötig verzögert, handelt möglicherweise gegen seine eigenen Obliegenheiten. Die Schadenminderungspflicht ist kein Hinweis, sondern eine vertragliche Verpflichtung. Wer einen Schaden bewusst ausweitet oder durch Untätigkeit größer werden lässt, riskiert eine Kürzung der Versicherungsleistung.

Im geschilderten Fall war der Schaden zum Glück stabil und er wurde nicht größer. Das ist aber kein Selbstläufer. In anderen Fällen entstehen durch verzögerte Trocknung Folgeschäden: Schimmel, Substanzschäden, statische Probleme. Diese Folgeschäden sind nicht automatisch mitversichert und wenn der Versicherer nachweisen kann, dass sie durch schuldhaftes Zögern entstanden sind, hat er gute Argumente für eine Leistungskürzung.

Als Hausverwaltung trägst du hier Verantwortung. Du kannst den Eigentümer nicht zwingen, aber du kannst ihn informieren. Schriftlich. Damit dokumentiert ist, dass du deiner Hinweispflicht nachgekommen bist.

 

Woher kommt das Missverständnis überhaupt?

Versicherungen werden selten erklärt bis es zu spät ist. Der Abschluss läuft oft über einen Vermittler, der die Police verkauft, aber nicht den Schadenfall simuliert. Der Eigentümer unterschreibt, zahlt, und denkt nicht mehr darüber nach. Bis etwas passiert.

Dann trifft eine jahrelange Fehlannahme auf einen konkreten Schadensfall. Und die Enttäuschung ist real - nicht weil der Versicherer versagt, sondern weil die Erwartung nie zur Realität gepasst hat.

Da zeigt sich, wie wertvoll eine gute Beratung und ein starker Partner für Versicherungen in der Realität ist.

 

Was das für Hausverwaltungen bedeutet und was du tun kannst

Du kannst nicht kontrollieren, welche Erwartungen ein Eigentümer mitbringt. Du kannst aber kontrollieren, wann und wie du diese Erwartungen ansprichst.

Wer wartet bis der Eigentümer frustriert ist, kämpft gegen eine bereits festgefahrene Haltung. Das kostet Zeit, Nerven und manchmal die Beziehung. Wer dagegen früh und am besten direkt nach der Schadensmeldung klar kommuniziert, was die Versicherung leistet und was nicht, schafft realistische Erwartungen.

Nicht weil das angenehmer ist. Sondern weil es schneller zu einer Entscheidung führt. Und eine Entscheidung führt zur Sanierung. Und die Sanierung verhindert, dass aus einem überschaubaren Wasserschaden ein monatelanger Stillstand wird mit allen Folgen für Bewohner, Substanz und deine eigene Nervenkapazität.

 

Ein klarer Satz zum richtigen Zeitpunkt spart mehr als jede spätere Erklärung.

Eine Gebäudeversicherung lohnt sich nicht. Sie entschädigt die notwendigen Kosten zur Wiederherstellung des Zustands unmittelbar vor dem Schadenereignis. Das ist ihr Job.



>> Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. <<

Für bessere Lesbarkeit habe ich darauf verzichtet im Artikel zu erwähnen, dass es Leistungsunterschiede zwischen den Versicherern geben kann. Ebenso berücksichtigt der Artikel keine Einzelfallentscheidungen.